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Hygieneplan für das Stadthaus Laatzen

Um in einer Pandemie die Verbreitung von Krankheitserregern zu mindern und Infektionsrisiken zu minimieren, sind die Einhaltung elementarer Regeln für die Hygiene im Gebäude sowie die persönliche Hygiene seitens der Mitarbeitenden, der Kursleitenden sowie der Kursteilnehmenden einzuhalten.

Alle Personen, die die Räume des Stadthauses betreten, sind darüber hinaus angehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden zu beachten.

Die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen für den Schutz vor Vireninfektionen sind:

  •  Einhalten des Mindestabstandes von 1,50 Metern,
  •  regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife und Wasser (20 – 30 Sekunden lang),
  • Niesen und Husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch, keinesfalls in die Hand,
  • mit den Händen nichts in das Gesicht fassen, insbesondere die Schleimhäute nicht berühren (also nicht an Augen, Mund und Nase fassen),
  • Vermeiden von direkten Berührungen,
  • Besucherinnen und Besucher mit Erkältungssymptomen (Hustenreiz, Schnupfen, etc.) dürfen das Stadthaus nicht betreten.

 

Weitere Regelungen:

  • Besucherinnen und Besucher nutzen möglichst beim Betreten und beim Verlassen verschiedene Türen (Haupteingang: Eingang/Fluchtweg Markstraße: Ausgang).
  • Besucherinnen und Besucher sind angehalten, sich vor Kursbeginn im Stadthaus die Hände zu waschen.
  • Das Desinfizieren der Hände ist nur dann sinnvoll, wenn ein Händewaschen nicht möglich ist.
  • Der Aufzug darf immer nur von einer Person benutzt werden.
  • Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion wird auch in den Räumen ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten.
  • Arbeitsmaterialien, wie z.B. Stifte, Scheren möglichst bitte nicht mit anderen Personen teilen.
  • Den Kontakt mit häufig genutzten Flächen wie Türklinken möglichst minimieren, z.B. nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
  • Oberflächen, die von vielen berührt werden können, wie z.B. Türklinken, Treppengeländer, Lichtschalter etc. werden nach Möglichkeit täglich vom Personal des Stadthauses gereinigt.
  • Die Räume sind regelmäßig zu lüften. Vor dem Verlassen der genutzten Räume ist durch die Sitzungsleitenden sicherzustellen, dass der Raum noch einmal gut durchlüftet wird.
  • Die Nutzung der Küche ist bis auf Weiteres untersagt.
  • Die Sitzungs- und Kursleitenden weisen die Teilnehmenden auf die Einhaltung der Hygiene-Regeln hin.
  • Die Sitzungs- und Kursleitenden erfassen Kontaktdaten der Teilnehmenden (Name und Telefonnummer) zur notwendigen Dokumentation. Die Dokumentation ist drei Wochen aufzubewahren und wird anschließend vernichtet.

Laatzen, den 29. Mai 2020

Ludger Oldeweme
Stadt Laatzen