Liebe Gäste,
unser Konzept der Frische und Nachhaltigkeit von regionalen Lebensmitteln hat sich inzwischen sehr bewährt und erfreut sich immer mehr großer Beliebtheit in Laatzen und Region (seit 2020)! Alle Gerichte werden täglich in unserer Kreativ-Küchefrisch gekocht und von unserem Produktentwickler mit 7 Gewürzmischungen (Eigenrezeptur) immer wieder neu zusammengestellt und schmackhaft zubereitet.
Ab sofort bieten wir Ihnen wieder, wie gewohnt, unseren leckeren Mittagstisch, täglich frisch gekocht, nach dem Motto frisch, gesund und bunt an.
Desweiteren können Sie nun auch zu einer guten Tasse Kaffee oder einem Cappucino unser köstliches Eis oder ein Stück Kuchen geniessen.
Bei schönem Wetter natürlich auf unserer sonnigen Außenterrasse.
Unsere Thementage/Kreativ-Küche:
Montag | Gemüsetag (alles rund ums Gemüse) |
Dienstag | Kartoffeltag (die Kartoffel steht im Mittelpunkt) |
Mittwoch | Nudeltag (Spaghetti, Pasta & Co.) |
Donnerstag | Fleischtag (Fleisch von Geflügel oder Rind) |
Freitag | Fischtag (Fischfilet mit Reis und Gemüse) |
Tägliches Mittagsmenue:
Hauptgericht mit Suppe, Dessert, 1 Softgetränk
€ 6.70
Freitag ist traditionell Fischtag!
Fischmenue mit Suppe, Dessert, 1 Softgetränk
€ 8.70
Alle Gerichte auch weiterhin zum Mitnehmen!
Aufgrund der erhöhten Nachfrage am Donnerstag und Freitag wäre eine Vorbestellung am Vortag empfehlenswert.
Reservierungen ab 20 Pers. auch am Samstag möglich inkl. Garnelen-Aktionstag (org. Black Tiger)
Telefon 0511 8205-5484 oder Mobil 0175 6863632
Öffnungszeiten: Montag – Freitag
12.00 Uhr – 15.00 Uhr
Mittagsbuffet: 12.00 Uhr - 14.00 Uhr
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
Ihr "Bistro im Stadthaus"-Team
Wenn lange Zeit keine Einkommenssteuererklärung abgeben worden sind und plötzlich das Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung für Rentner auffordert, wissen die älteren Menschen oft nicht, was zu tun ist.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Was passiert, wenn ich keine Steuererklärung abgebe?
Bis wann muss ich meine Einkommensteuererklärung abgeben?
Kann das Finanzamt rückwirkend eine Abgabe verlangen?
In der Rentenbesteuerung spielt der „Rentenfreibetrag“ eine wichtige Rolle. Das ist der Teil der Rente, der nicht zu versteuern ist. Wieviel von der Rente versteuert wird, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Es können aber auch bestimmte Ausgaben von der Steuer absetzen. Dazu zählt die von der Rente abgezogene bzw. gezahlte Kranken- und Pflegeversicherung. Auch Behindertenpauschbeträge, höhere Gesundheitskosten, Pflegekosten, Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen im Haushalt können zur Verminderung der zu zahlenden Steuer führen.
Die Stadt Laatzen bietet allen interessierten Menschen die Möglichkeit sich über die Rechte und Pflichten einer Steuererklärung zu informieren. Die Beratungsstellenleiterin des Lohnsteuerhilfevereins „Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.“ Marion Krug ist seit über 20 Jahren in Laatzen tätig und wird in Ihrem Vortrag „Steuerklärung für Rentnerinnen und Rentner“ alle wichtigen Fragen beantworten. Anschließend wird es Zeit für Ihre Fragen geben.
Voranmeldung für den kostenfreien Vortrag erwünscht: Seniorenbüro der Stadt Laatzen, Gundula Walter unter Tel. 0511 8205-5404 oder seniorenbuero(at)laatzen.de