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Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner

04.04.2019 von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Wenn lange Zeit keine Einkommenssteuererklärung abgeben worden sind und plötzlich das Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung für Rentner auffordert, wissen die älteren Menschen oft nicht, was zu tun ist.

Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Was passiert, wenn ich keine Steuererklärung abgebe?
Bis wann muss ich meine Einkommensteuererklärung abgeben?
Kann das Finanzamt rückwirkend eine Abgabe verlangen?

In der Rentenbesteuerung spielt der „Rentenfreibetrag“ eine wichtige Rolle. Das ist der Teil der Rente, der nicht zu versteuern ist. Wieviel von der Rente versteuert wird, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Es können aber auch bestimmte Ausgaben von der Steuer absetzen. Dazu zählt die von der Rente abgezogene bzw. gezahlte Kranken- und Pflegeversicherung. Auch Behindertenpauschbeträge, höhere Gesundheitskosten, Pflegekosten, Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen im Haushalt können zur Verminderung der zu zahlenden Steuer führen.

Die Stadt Laatzen bietet allen interessierten Menschen die Möglichkeit sich über die Rechte und Pflichten einer Steuererklärung zu informieren. Die Beratungsstellenleiterin des Lohnsteuerhilfevereins „Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.“ Marion Krug ist seit über 20 Jahren in Laatzen tätig und wird in Ihrem Vortrag „Steuerklärung für Rentnerinnen und Rentner“ alle wichtigen Fragen beantworten. Anschließend wird es Zeit für Ihre Fragen geben.

Voranmeldung für den kostenfreien Vortrag erwünscht: Seniorenbüro der Stadt Laatzen, Gundula Walter unter Tel. 0511 8205-5404 oder

 

 

Veranstaltungsort(e)
Stadthaus
30880 Laatzen OT Laatzen-Mitte
Marktplatz 2
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